Allein mit Work-Life-Balance werden wir den Wohlstand dieses Landes nicht erhalten können. Dennoch erfreuen sich bezahlte Freistellungen auch in der Metall- und Elektrobranche einer immer größer werdenden Beliebtheit. Der Gesetzgeber gibt vor, dass grundsätzlich nur eine bis zu drei Monate dauernde Freistellung möglich ist, wenn während dieses Zeitraums Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen geleistet wird, ohne das dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegende sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis zu gefährden.
Eine Ausnahme hierzu ist die sehr beliebte vorruhestandsnahe Freistellung aufgrund einer Altersteilzeitarbeit, die im Blockmodell geleistet wird. Dieses besteht aus einer Arbeitsphase, in der wie bisher weitergearbeitet wird, und einer sich anschließenden Freistellungsphase, die vom Zeitvolumen identisch ist und während derer der Beschäftigte keine Arbeit mehr erbringen muss. Hier lässt der Gesetzgeber einen Gesamtzeitraum von drei Jahren zu.
Der Tarifvertrag über einen flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ), den NORDMETALL und IG Metall Küste zuletzt 2015 reformiert haben, ermöglicht aufgrund eines entsprechenden Tarifvorbehalts im Altersteilzeitgesetz eine Verblockung über einen Zeitraum von sechs Jahren, also eine bezahlte Freistellung vor Beginn der Altersrente von bis zu drei Jahren.
Sowohl das Altersteilzeitgesetz als auch der TV FlexÜ ordnen an, dass während der Altersteilzeit das Entgelt vom Arbeitgeber zusätzlich aufzustocken ist. Auch muss der Arbeitgeber für den Beschäftigten in Altersteilzeit zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge erbringen. Die Abwicklung eines Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses ist seit der Reform des Gesetzes 2010 und des Tarifvertrags 2015 stark vereinfacht worden. NORDMETALL bietet seinen Mitgliedsunternehmen mit Arbeitsvertragsmustern, einem gemeinsam mit der IG Metall erstellten Kostenprognoseprogramm, regelmäßigen Schulungen sowie der Beratung im Einzelfall weitreichende Unterstützung an.
Der Wunsch nach einer bezahlten Freistellung nicht erst am Ende, sondern auch während des Erwerbslebens nimmt jedoch stetig zu – aufgrund der gesetzlichen Vorgabe sind hierfür aber sogenannte Wertguthaben erforderlich, die in einem Wertguthabenkonto angespart werden. Für tarifgebundene Mitgliedsunternehmen sieht der Manteltarifvertrag ein solches Wertguthabenkonto nicht vor. Deshalb sucht NORDMETALL momentan das Gespräch mit der IG Metall Küste, um den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Eckpunkte für einen Ergänzungstarifvertrag zu verhandeln. So können Unternehmen, die Wertguthabenkonten für ihre Beschäftigten einführen wollen, dies möglichst konfliktfrei und einfach umsetzen. Sobald hier erste Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.
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