Flexibilität sichert Zukunft

Der Arbeitsplatz im Wandel: Ein Mix aus Anwesenheit im Betrieb und Homeoffice hat sich in den meisten Unternehmen etabliert. Beliebt ist auch Workation im Ausland, hier gibt es jedoch rechtlich einiges zu beachten. Und auch in der Produktion soll es flexibler zugehen, zumindest bei der Arbeitszeit gibt es hier Spielräume.

„Das hybride Arbeiten ist auch nach dem Abklingen der Covid-19-Pandemie nicht mehr wegzudenken, eine Rolle rückwärts wird es hier nicht geben“, lautet die Prognose von Dr. Dirk Mackau, bei NORDMETALL Experte für Arbeitsorganisation. Und das bestätigen auch Daten der aktuellen NORDMETALL-Jugendstudie. Demnach waren in der Metall- und Elektroindustrie in Hamburg 2023 nur bei drei Prozent der Unternehmen keine Möglichkeiten des mobilen Arbeitens vorgesehen, in Mecklenburg-Vorpommern boten im Jahr 2024 lediglich elf Prozent der Betriebe diese Option nicht an.

Der Wandel in der Arbeitswelt hat sich also manifestiert. „Die Unternehmen müssen schauen, dass sie attraktiv für gut qualifizierte Arbeitskräfte bleiben und entsprechend flexible Modelle anbieten“, sagt Mackau. Doch nicht nur der Ort des Arbeitens spielt eine Rolle, auch die zeitliche Aufteilung wird wichtiger. Mackau, der für NORDMETALL die Veranstaltungsreihe „90-Minüter zur hybriden Zusammenarbeit“ ausgerichtet hat, beobachtet das in der Praxis: „War es früher so, dass der Ort bis auf wenige Ausnahmen klar bestimmt und auch die Zeit durch die fünf Wochentage und die tägliche Arbeitszeit starr war, hat sich das nun geändert. Das können mal sechs Stunden und mal zehn Stunden am Tag sein, und auch mal in anderen Zeitspannen – darauf brauchen die Unternehmen Antworten.

Die sind nicht immer leicht zu finden. „Einfach gesagt, sucht sich die Arbeit immer so viel Zeit, wie man ihr gibt. Doch das Kernproblem dahinter ist, dass es vor allem in der Verwaltung wirklich schwer zu beschreiben ist, wie lange man für eine bestimmte Aufgabe braucht“, sagt Mackau: „Was wir in der Produktion noch gut messen können, wird umso schwieriger, je stärker es um Wissensarbeit geht, hier kommen meist Erfahrungswerte ins Spiel.“

Potenziale in der Produktion

Doch viele Unternehmen haben Lösungen gefunden, die funktionieren. „Im Idealfall lernen die Beschäftigten, auch mal die Unternehmenssicht einzunehmen, um ihre eigenen Belange daran zu spiegeln. Und umgekehrt müssen die Arbeitgeber bei der Kontrolle das richtige Maß finden – das hat immer auch mit guter Führung und einer Kultur der stetigen Kommunikation zu tun“, so Mackau. Er empfiehlt den von NORDMETALL und dem AGV NORD entwickelten Check-up „Betriebliche Umsetzung von hybrider Arbeit“. „Unternehmen bekommen so eine Handlungshilfe, um den Reifegrad hybrider Arbeit und die Zufriedenheit von Führungskräften und Beschäftigten regelmäßig zu überprüfen“, sagt Mackau.

Vor Herausforderungen im Hinblick auf das hybride Arbeiten steht die Produktion in den Unternehmen. Konkrete Flexibilisierungspotenziale sind hier häufig nicht direkt ersichtlich. „Das mobile Arbeiten in der Produktion ist bei uns nur in der Instandhaltung teilweise möglich, hier werden zum Beispiel Abrechnungen oder Bestellungen aus dem Homeoffice vorgenommen“, sagt Jörg Monsig, Betriebsleiter der Lang Metallwarenproduktion Neubrandenburg.

Dem Unternehmen stellte sich daher die Frage, ob es in der Produktion wenigstens zeitflexibel arbeiten könnte. „Bei Engpassressourcen im Schichtbetrieb funktioniert das nicht, wir haben jedoch Maschinen und Anlagen, die meistens nur an 30 bis 40 Stunden in der Woche genutzt werden“, berichtet Monsig. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten sich daher für einen Zeit-Slot zwischen 5.30 und 23 Uhr entscheiden können.

„Dabei haben wir festgestellt, dass in den meisten Fällen die Frühschicht gewählt wird. Das ist zwar organisatorisch möglich, doch das eigentlich flexible System hat sich so eigenständig wieder zu einem starren entwickelt“, so Monsig. Das ähnelt den Arbeitszeiten im Büro – dort gibt es zwar Gleitzeit, doch die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fangen bis auf wenige Ausnahmen doch jeden Tag zur gleichen Zeit an. „Gründe dafür sind natürlich die Kita- und Schulzeiten der Kinder oder die Teilnahme an Fahrgemeinschaften“, sagt Monsig. „Wir sind damit trotzdem zufrieden, denn ohne ein flexibles Arbeitszeitmodell hätten wir viele unserer Mitarbeitenden nicht bekommen.“

Hilfreich bei der Organisation des hybriden Arbeitens ist der Einsatz des Analyseinstruments „MofAPro“. „Dieses zeigt, wie viele Stunden in der Woche jemand aufgrund seiner Arbeitsaufgaben sowie der Betriebs- und Arbeitsmittel mobil arbeiten kann“, sagt Monsig. Zuletzt hatten sich in seinem Betrieb öfter die Aufgaben geändert. Dank des MofAPro-Tools konnten schnell neue Vereinbarungen getroffen werden. „Und diesen konnten beide Seiten stets mit einem guten Gefühl zustimmen“, so Monsig.

Um ein gutes Gefühl geht es auch bei „Workation“, der Verbindung von Arbeit (work) und Urlaub (vacation), oft in anderen Ländern. Hier gilt es, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Gegebenheiten stets zu berücksichtigen. „Die Tendenz, zeitweise im Ausland arbeiten zu wollen, ist seit der Covid-19-Pandemie stabil. Für viele Menschen ist es attraktiv, nach zwei Wochen Urlaub im Ausland beispielsweise noch zwei weitere Wochen in einer Ferienwohnung zu bleiben und von dort aus zu arbeiten“, sagt Anton Bauch, Syndikusrechtsanwalt bei NORDMETALL. Viele Unternehmen bieten diese Möglichkeit an und haben mittlerweile eigene Richtlinien entwickelt.

Leitplanken für das Arbeiten im Ausland

Grundsätzlich empfiehlt der Jurist, im EU-Ausland zu arbeiten und nicht in Drittstaaten wie den USA, Kanada oder anderswo. „Zudem scheint ein Zeitraum von bis zu 30 Tagen mit Blick auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen vertretbar“, sagt Bauch. „Darüber hinaus sind häufig steuerrechtliche Fragen abzuklären, etwa ob durch die Tätigkeit im Ausland – beispielsweise über eine Vertragsabschlussvollmacht – eine Betriebsstätte im Ausland gegründet wird.“ Hier gibt Bauch die Empfehlung, sich zusätzlich von einem im internationalen Steuerrecht versierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten zu lassen.

Arbeitsrechtlich gilt: „Sie können nicht im Rucksack das deutsche Arbeitsrecht ins Ausland komplett mitnehmen“, so Bauch. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland findet zwar deutsches Recht weiter Anwendung, allerdings müssten während der Auslandstätigkeit – in engen Grenzen – zusätzlich zwingende Vorschriften des Tätigkeitslandes beachtet werden. „Dies betrifft häufig Regelungen des Arbeitsschutzes, beispielsweise die Arbeitszeit- und Feiertagsregelungen“, sagt Bauch. Workation bedarf also viel Vorausplanung.

Kontakt:
Dirk Mackau
Tel.: 0172 5389407
E-Mail: mackau@nordmetall.de

Anton Bauch
Tel.: 040 6378-4227
E-Mail: bauch@nordmetall.de

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