Und die Regierungskoalition hat es doch getan: Das umstrittene Bundestariftreuegesetz hat nach der Einigung am 24. Februar nun am 27. März auch den Bundesrat passiert und tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Aufträge des Bundes sollen damit ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Standards gewährleisten und sicherstellen, dass dies auch eingesetzte Subunternehmen tun.
Das Bundesarbeitsministerium sieht in diesem Gesetz einen ganz wesentlichen Baustein zur Stärkung der Tarifgeltung, wie es in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie für Länder vorgeschrieben ist, die eine Reichweite von Tarifverträgen von 80 Prozent nicht erreichen (die Bundesrepublik liegt hier bei ungefähr 50 Prozent). NORDMETALL hat im gesamten Gesetzgebungsverfahren die Auffassung vertreten, dass ein solches Regelwerk dieses Ziel nicht ansatzweise wird er reichen können. Vielmehr sind negative Folgen für den Wettbewerb aufgrund bürokratischer Hürden zu erwarten.
Die zahlreichen, seit mindestens zehn Jahren bekannten Landesgesetze zur Tariftreue haben jedenfalls für die Tarifbindung – mit einer Ausnahme – keine positiven Effekte erzielen können. Nun kann man argumentieren, das liege an der auf Landesgrenzen beschränkten Reichweite. Doch offenbart ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen Dekade: Die Tarifbindung fällt inzwischen mit bis zu einem Drittel geringer aus (mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, dort ist die Tarifbindung tatsächlich um 5,6 Prozent gestiegen). Der eingeschlagene Weg des Tarif zwangs für öffentliche Aufträge ist eindeutig der falsche.
Es ist davon auszugehen, dass sich kleine und mittlere Unternehmen, die eher tarifungebunden sind, mit Blick auf die Kostensteigerung und den kaum stemmbaren bürokratischen Aufwand aus Bieterverfahren zurückziehen werden. Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge wird zurückgehen. Viele größere Unternehmen sind bereits tarifgebunden.
Aber auch für tarifgebundene Firmen, die vom Flächentarifvertrag abweichende Regelungen anwenden oder einen Haustarifvertrag vereinbart haben, wächst der Aufwand. Der Gesetzgeber verschließt vor solchen Besonderheiten die Augen. Beispielsweise ist ein flächentariflich gebundenes Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, durch einen ergänzenden Tarifvertrag – eventuell gegen Sicherung der Beschäftigung – Sonderzahlungen nicht aus zuzahlen. Für einen öffentlichen Auftrag müsste es jedoch wieder die volle finanzielle Belastung in Kauf nehmen. Das macht eine Bewerbung um diesen öffentlichen Auftrag äußerst unwahrscheinlich. Und das, obwohl die Tarifvertragsparteien das verhandelt haben.
Zudem bleibt die Frage unbeantwortet, warum mit einem Tariftreuegesetz mehr als die derzeitigen 14,8 Prozent unter den Belegschaften Gewerkschaftsmitglied werden sollten. Das Gegenteil droht, denn die Beschäftigten sollen ja Tarifbedingungen auch ohne Engagement in der Gewerkschaft erhalten können.
NORDMETALL wird daher im Sinne der verfassungsrechtlich garantierten (negativen und positiven) Koalitionsfreiheit weiterhin dafür eintreten, mit der Gewerkschaft um attraktive Tarifwerke zu ringen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber inhaltlich davon überzeugen, Tarifverträge anzuwenden. Die Evaluation des Bundestariftreuegesetzes wird zeitnah zeigen, dass der von der Politik eingeschlagene Weg, über zahlreiche gesetzliche Tarifzwangsmaßnahmen zu versuchen, die Tarifbindung zu erhöhen, nicht zielführend ist.
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